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Fortbildung für Betreuungskräfte

Aufbauend auf den Richtlinien nach § 53 c SGB XI (vgl. §4 Abs.4) sieht der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen zwingend vor, dass die zusätzlichen Betreuungsassistenten in Pflegeheimen mindestens einmal jährlich eine Fortbildung besuchen, in der das vermittelte Wissen aktualisiert und die berufliche Praxis reflektiert wird. Im Rahmen von Heimprüfungen des MDK und der FQAs wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen kontrolliert. Begleitung am Lebensende Dokumentation Aktivitäten des täglichen Lebens Beschäftigungsangebote Aufbau der Fortbildung Reflexion der Praxiserfahrungen Basiswissen Hilfen für die Praxis Der Diskussion und dem Erfahrungsaustausch wird entsprechend Raum gegeben. Das Vorwissen der Teilnehmenden wird mit einbezogen.
Abschluß: Träger-Zertifikat;
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Interesse und Aufgeschlossenheit in der Arbeit mit dementen Menschen
Kontakt: ute.koehler@bbw.de

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