Betreuungsassistent/in gem. §43b, §53b SGB XI
Inhalte:
Information und Grundlagen
Orientierungspraktikum im Betreuungsbereich
Basiskurs Betreuungsarbeit
Kommunikation und Interaktion im sozialpflegerischen Bereich
Demenzerkrankungen
Pflege und Pflegedokumentation
Erste-Hilfe-Kurs
Betreuungspraktikum
Aufbaukurs Betreuungsarbeit
Verhaltens- und Kommunikationstechniken sowie Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
Rechtskunde
Hauswirtschaft und Ernährungslehre
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
Kommunikation und Zusammenarbeit mit der an der Pflege Beteiligten
Integrierte Praktika insgesamt 4 Wochen
Praxisreflexion, Pflege-Ethik, Bewerbungstraining
Als qualifizierte Mitarbeiterinnen* im Betreuungsbereich sind die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs mit den zeitgemäßen Methoden der Betreuungsassistenz vertraut. Sie beherrschen die Grundlagen der Betreuung und Begleitung ebenso wie Techniken der Aktivierung und Mobilisation der zu Betreuenden. Weiterhin kennen sie Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall sowie Faktoren der gesunden Ernährung und der Prävention für Betreuungspersonal. Der Lehrgang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse für eine qualifizierte Tätigkeit im Gesundheits- und Betreuungsbereich (nach §43b, §53c SGB XI).
Zielgruppe:
Rehabilitanden aus dem Pflegebereich, die in den Betreuungsbereich wechseln wollen
Jugendliche unter 25 Jahre und junge Erwachsene
Frauen (Berufsrückkehrerinnen) und Männer
Langzeitarbeitslose
Gering Qualifizierte
Ältere ab 40 Jahre und bis über 50 Jahre
Selbstzahler
Voraussetzungen:
Teilnehmen können Interessierte mit und ohne Vorkenntnisse, Arbeitssuchende und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen. Voraussetzung ist eine positive Haltung gegenüber alten, kranken und behinderten Menschen, ausreichende Deutschkenntnisse und die Eignung sowie das Interesse für eine Tätigkeit im sozialpflegerischen Betreuungsbereich bzw. im Gesundheitsdienstbereich.
Zudem qualifiziert die Maßnahme auch Bildungskunden in bestehenden Arbeitsverhältnissen weiter. Für die Teilnahme an der Qualifizierung wird vom Gesetzgeber ein Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung von 40 Stunden vorausgesetzt.
Information und Grundlagen
Orientierungspraktikum im Betreuungsbereich
Basiskurs Betreuungsarbeit
Kommunikation und Interaktion im sozialpflegerischen Bereich
Demenzerkrankungen
Pflege und Pflegedokumentation
Erste-Hilfe-Kurs
Betreuungspraktikum
Aufbaukurs Betreuungsarbeit
Verhaltens- und Kommunikationstechniken sowie Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
Rechtskunde
Hauswirtschaft und Ernährungslehre
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
Kommunikation und Zusammenarbeit mit der an der Pflege Beteiligten
Integrierte Praktika insgesamt 4 Wochen
Praxisreflexion, Pflege-Ethik, Bewerbungstraining
Als qualifizierte Mitarbeiterinnen* im Betreuungsbereich sind die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs mit den zeitgemäßen Methoden der Betreuungsassistenz vertraut. Sie beherrschen die Grundlagen der Betreuung und Begleitung ebenso wie Techniken der Aktivierung und Mobilisation der zu Betreuenden. Weiterhin kennen sie Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall sowie Faktoren der gesunden Ernährung und der Prävention für Betreuungspersonal. Der Lehrgang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse für eine qualifizierte Tätigkeit im Gesundheits- und Betreuungsbereich (nach §43b, §53c SGB XI).
Zielgruppe:
Rehabilitanden aus dem Pflegebereich, die in den Betreuungsbereich wechseln wollen
Jugendliche unter 25 Jahre und junge Erwachsene
Frauen (Berufsrückkehrerinnen) und Männer
Langzeitarbeitslose
Gering Qualifizierte
Ältere ab 40 Jahre und bis über 50 Jahre
Selbstzahler
Voraussetzungen:
Teilnehmen können Interessierte mit und ohne Vorkenntnisse, Arbeitssuchende und Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beziehen. Voraussetzung ist eine positive Haltung gegenüber alten, kranken und behinderten Menschen, ausreichende Deutschkenntnisse und die Eignung sowie das Interesse für eine Tätigkeit im sozialpflegerischen Betreuungsbereich bzw. im Gesundheitsdienstbereich.
Zudem qualifiziert die Maßnahme auch Bildungskunden in bestehenden Arbeitsverhältnissen weiter. Für die Teilnahme an der Qualifizierung wird vom Gesetzgeber ein Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung von 40 Stunden vorausgesetzt.
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