Arbeitsrecht - Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK)
Der Lehrgang Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK) ist ein staatlich zugelassener, auf die Dauer von 6 Monaten ausgelegter, berufsbegleitender Fernlehrgang ohne Präsenzveranstaltungen zur Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens im allgemeinen Zivilrecht und darauf aufbauend im Arbeitsrecht. das den Teilnehmer dazu befähigt,
einfache Rechtsprobleme selbst zu lösen,
bei komplexeren Fällen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können,
das Fachvokabular eines Volljuristen in zivil- und arbeitsrechtlich besonders relevanten Rechtsgebieten zu verstehen
und somit einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können.
Der Fachreferent für Arbeitsrecht (IHK) ist in der Lage, einen Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen und aufzubereiten. Darüber hinaus kann er Sachverhalte unter Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale subsumieren. Er kennt die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts sowie des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören selbständige Unternehmer, Geschäftsführer sowie Assistenten der Geschäftsführung, soweit sie mit Personalentscheidungen bzw. Personalfragen befasst sind, Führungskräfte, Leiter von Personalabteilungen und Personalsachbearbeiter.
Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch Betriebsratsmitglieder, Mitglieder von Sprecherausschüssen, Funktionsträger von Gewerkschaften und sonstige Vertreter von Arbeitnehmervereinigungen oder Arbeitgebern, aber auch Arbeitsvermittler bei Behörden und privaten Unternehmen, nichtanwaltliche Mitarbeiter in arbeitsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien sowie sonstige Interessierte, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von Rechtsnormen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter juristischen Gesichtspunkten in arbeitsrechtlich relevanten Rechtsgebieten angewiesen sind.
Vorbildung:
Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlere Reife ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich.
Inhalte:
Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre
Juristische Arbeitsmaterialien, Recherche, Rechtsanwendungstechnik, Sachverhaltsanalyse, Subsumtion, Gutachtentechnik, Darstellungsformen (Gutachtenstil, Urteilsstil, Votum).
Module Zivilrecht I und II
Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts (insbesondere Willenserklärung, Vertragsrecht, Rechtsgeschäftslehre, Anfechtung, Stellvertretung, Verjährung); Schuldrecht (Schuldverhältnis, Entstehung, Erlöschen, u. a. Kauf-, Werk-, Dienstvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht), Sachenrecht im Überblick (Besitz, Eigentum, Übertragung, Grundstücke).
Modul Individualarbeitsrecht
Einführung (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Rechtsquellen, Gestaltungsfaktoren und deren Rangordnung); Arbeitsverhältnisrecht (Arbeitsvertrag: Stellenausschreibung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch, Aufklärungspflichten; Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Arbeitspflicht, Lohnzahlung, Nebenpflichten, Urlaubsrecht; Leistungsstörungen: Nicht- oder Schlechtleistung der Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Annahmeverzug, Betriebs- und Wirtschaftsstörungen, Haftung im Arbeitsrecht); Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung: ordentliche K., außerordentliche K., Verdachtskündigung, Druckkündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutzgesetz), Arbeitsschutz, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Heimarbeit, Jugendarbeitsschutz.
Modul kollektives Arbeitsrecht
Einführung (Koalition, Koalitionsfreiheit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände); Tarifvertragsrecht (Tarifvertragsparteien, Tarifzuständigkeit, Tariffähigkeit, Tarifwirkung, Tarifbindung, Inhalt von Tarifverträgen, Nachwirkung); Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht (Mittel im Arbeitskampf, Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes, Folgen rechtswidriger Arbeitskämpfe); Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, Anwendungsbereich, Grundprinzipien, Organe der Betriebsverfassung und deren Rechtsstellung: Betriebsrat, Amtszeit, Wahl, Zusammensetzung, Geschäftsführung, Betriebsversammlung, Sprecherausschuss; Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten); Mitbestimmungsrecht.
Kontakt und weitere Infos unter: Mehr Informationen
einfache Rechtsprobleme selbst zu lösen,
bei komplexeren Fällen zumindest eine richtige Einordnung vornehmen zu können,
das Fachvokabular eines Volljuristen in zivil- und arbeitsrechtlich besonders relevanten Rechtsgebieten zu verstehen
und somit einem Volljuristen entweder präzise Aufträge erteilen oder ihm qualifiziert zuarbeiten zu können.
Der Fachreferent für Arbeitsrecht (IHK) ist in der Lage, einen Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten aufzunehmen und aufzubereiten. Darüber hinaus kann er Sachverhalte unter Vorschriften und deren Tatbestandsmerkmale subsumieren. Er kennt die Grundzüge des allgemeinen Zivilrechts sowie des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören selbständige Unternehmer, Geschäftsführer sowie Assistenten der Geschäftsführung, soweit sie mit Personalentscheidungen bzw. Personalfragen befasst sind, Führungskräfte, Leiter von Personalabteilungen und Personalsachbearbeiter.
Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch Betriebsratsmitglieder, Mitglieder von Sprecherausschüssen, Funktionsträger von Gewerkschaften und sonstige Vertreter von Arbeitnehmervereinigungen oder Arbeitgebern, aber auch Arbeitsvermittler bei Behörden und privaten Unternehmen, nichtanwaltliche Mitarbeiter in arbeitsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien sowie sonstige Interessierte, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Kenntnis von Rechtsnormen und deren Anwendung sowie auf die Aufnahme und Aufbereitung von Sachverhalten unter juristischen Gesichtspunkten in arbeitsrechtlich relevanten Rechtsgebieten angewiesen sind.
Vorbildung:
Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlere Reife ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich.
Inhalte:
Rechtsanwendungstechnik und Methodenlehre
Juristische Arbeitsmaterialien, Recherche, Rechtsanwendungstechnik, Sachverhaltsanalyse, Subsumtion, Gutachtentechnik, Darstellungsformen (Gutachtenstil, Urteilsstil, Votum).
Module Zivilrecht I und II
Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts (insbesondere Willenserklärung, Vertragsrecht, Rechtsgeschäftslehre, Anfechtung, Stellvertretung, Verjährung); Schuldrecht (Schuldverhältnis, Entstehung, Erlöschen, u. a. Kauf-, Werk-, Dienstvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht), Sachenrecht im Überblick (Besitz, Eigentum, Übertragung, Grundstücke).
Modul Individualarbeitsrecht
Einführung (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Rechtsquellen, Gestaltungsfaktoren und deren Rangordnung); Arbeitsverhältnisrecht (Arbeitsvertrag: Stellenausschreibung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch, Aufklärungspflichten; Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Arbeitspflicht, Lohnzahlung, Nebenpflichten, Urlaubsrecht; Leistungsstörungen: Nicht- oder Schlechtleistung der Arbeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Annahmeverzug, Betriebs- und Wirtschaftsstörungen, Haftung im Arbeitsrecht); Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung: ordentliche K., außerordentliche K., Verdachtskündigung, Druckkündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutzgesetz), Arbeitsschutz, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Heimarbeit, Jugendarbeitsschutz.
Modul kollektives Arbeitsrecht
Einführung (Koalition, Koalitionsfreiheit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände); Tarifvertragsrecht (Tarifvertragsparteien, Tarifzuständigkeit, Tariffähigkeit, Tarifwirkung, Tarifbindung, Inhalt von Tarifverträgen, Nachwirkung); Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht (Mittel im Arbeitskampf, Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes, Folgen rechtswidriger Arbeitskämpfe); Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, Anwendungsbereich, Grundprinzipien, Organe der Betriebsverfassung und deren Rechtsstellung: Betriebsrat, Amtszeit, Wahl, Zusammensetzung, Geschäftsführung, Betriebsversammlung, Sprecherausschuss; Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten); Mitbestimmungsrecht.
Kontakt und weitere Infos unter: Mehr Informationen
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Beginnt laufend |
1200 € Ratenzahlung möglich. |
Fernunterricht / Fernlehrgang 66606 St. Wendel |
6-monatiger berufsbegleitender Fernunterricht bei freier Zeiteinteilung. Je nach Lernfortschritt individuell verkürz- oder verlängerbar. Abschluss IHK-Zertifikat. Infos unter Mehr Informationen |