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Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht (ZAR)

Der Lehrgang „Fachreferent/in für Rechtsanwaltsvergütungsrecht“ dient der Erlangung eines fundierten juristischen Basiswissens im Recht der Anwaltsvergütung. Er eignet sich zur erstmaligen Einarbeitung, zur Vertiefung und zur Wiederholung oder Auffrischung vorhandener Kenntnisse etwa nach längerer beruflicher Pause. Der Lehrgang befähigt zur Erstellung oder Überprüfung anwaltlicher Vergütungsrechnungen und zur Stellung sachgemäßer Anträge im Kostenfestsetzungsverfahren.

Zielgruppe:

Die Bildungsmaßnahme zielt zunächst ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld die Erstellung von anwaltlichen Vergütungsrechnungen zählt und die auf die Kenntnis der Normen aus dem RVG angewiesen sind.

Hierzu gehören insbesondere Rechtsanwaltsfachangestellte in Anwaltskanzleien, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse - z.B. nach einer beruflichen Pause - aktualisieren oder auffrischen möchten. Zur Zielgruppe gehören darüber hinaus auch alle anderen nichtanwaltlichen Mitarbeiter in einer Kanzlei, die nicht über eine Rechtsanwaltsfachangestelltenausbildung verfügen, so z.B. Bürokaufleute, mitarbeitende Familienangehörige oder sonstige Quereinsteiger, die in der Vergütungsabrechnung eingesetzt werden sollen.

Schließlich gehören zur Zielgruppe Personen, die anwaltliche Vergütungsrechnungen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, so z.B. Kostenbeamte in der Justiz, Mitarbeiter in anwaltlichen Verrechnungsstellen, Sachbearbeiter bei Rechtsschutzversicherern oder Inkassosachbearbeiter.

Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen eignet sich der Lehrgang zur Vorbereitung einer Kanzleigründung.

Voraussetzungen:

Die Teilnehmenden müssen mindestens über den mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) und zusätzlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem rechtlich qualifizierenden Ausbildungsberuf (Rechtsanwaltsfachangestellte, Notariatsfachangestellte, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte) verfügen. Daneben erfüllen auch Absolventen von Fachhochschul- oder Hochschulstudiengängen mit dem Schwerpunkt „Recht“ die Zulassungsvoraussetzungen.

In Ausnahmefällen können nach vorheriger Beratung auch Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, im Einzelfall zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie das Lehrgangsziel auch ohne einen der genannten Bildungsabschlüsse erreichen werden (insoweit ist mit einem höheren wöchentlichen Bearbeitungsaufwand zu rechnen). Hierzu gehören z. B. Personen, die die vorgenannten Ausbildungen oder Studiengänge begonnen, aber nicht erfolgreich abgeschlossen haben.

Inhalte:

Modul / Skript 1: Grundlagen im Recht: Modul 1 stellt eine allgemeine Einführung in das Recht dar. Teilnehmer ohne rechtliche Vorkenntnisse werden hier mit wesentlichen Grundbegriffen, einem Überblick über das Recht als solches und mit grundlegenden Rechtsanwendungstechniken vertraut gemacht. Ziel ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die nachfolgenden Unterrichtsskripte zu verstehen.

Modul / Skript RVG I: Aufbau und Inhalt der Honorarrechnung; Arten von Gebühren; Bestimmung der Gebührenhöhe; Gegenstandswertermittlung; Vergütungsvereinbarung; Auslagen; Vergütung in Straf- und Bußgeldsachen.

Modul / Skript RVG II: Teil 3 VV RVG: Vergütung in Zivilsachen einschließlich Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Familiensachen; Vergütung in der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Vergütung in den besonderen Gerichtsbarkeiten, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit. Vergütung nach Teil 6 VV RVG.

Modul / Skript 4: Fallrepetitorium: Modul 4 beinhaltet ein Fallrepetitorium. Damit soll der Stoff der Module 2 und 3 anhand von praktischen Fällen mit konkreten Handlungsanweisungen eingeübt werden. Die Handlungsanweisungen bestehen in der Regel in der Aufforderung, eine Rechnung für einen Fall ganz oder in Teilen zu erstellen, können aber auch darauf abzielen, Rechnungen zu prüfen oder Kostenfestsetzungsanträge zu stellen.

Weitere Infos unter: Mehr Informationen

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Laufender Einstieg 1100 €
Ratenzahlung möglich.
Fernunterricht / Fernlehrgang
66606 St. Wendel
4-monatiger berufsbegleitender Fernunterricht bei freier Zeiteinteilung. Je nach Lernfortschritt individuell verkürz- oder verlängerbar. Abschluss IHK-Zertifikat. Infos unter: Mehr Informationen