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Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK)

Die Weiterbildung zur Fachreferentin / zum Fachreferenten für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK) ermöglicht die erstmalige oder vertiefende Einarbeitung in hoch praxisrelevante arbeitsrechtliche Spezialmaterien aus den Bereichen Arbeitszeit, Urlaub, sozialer und technischer Arbeitsschutz, Elternschaft sowie aus den arbeitsrechtlich relevanten Bereichen des Steuer- und Sozialrechts.

Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten, Personalsachbearbeiter, Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Organe wie etwa dem Betriebsrat und Funktionsträgern in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie für Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien.

Der Lehrgang ergänzt und vertieft unseren Lehrgang \\\\\\\"Fachreferent/in für Arbeitsrecht (IHK)\\\\\\\" in Themengebieten, die dort nicht oder nur kurz behandelt werden. Beide Lehrgänge zusammen vermitteln umfassende Kompetenzen im gesamten deutschen Arbeitsrecht. Sie können unabhängig voneinander belegt werden, setzen das Wissen aus dem jeweils anderen Lehrgang also nicht voraus.

Zielgruppe:

Die Bildungsmaßnahme zielt ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter in Personalangelegenheiten, Personalreferenten oder Personalsachbearbeiter, darüber hinaus auch Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter, Funktionsträger wie Sicherheitsbeauftragte, Frauenbeauftragte sowie sonstige Personen (Journalisten und Autoren, Arbeitsvermittler, Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien, ...).

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten hierarchischen Ebene im Unternehmen spielt hierbei keine Rolle.

Zur Zielgruppe gehören an sich nur Nichtjuristen. Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen (sog. Volljuristen) eignet sich der Lehrgang aber durchaus als Kurs zum beruflichen Wiedereinstieg nach längerer beruflicher Pause oder zur schnellen Einarbeitung in die genannten Gesetze.

Vorbildung:

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der mittlere Bildungsabschluss (mittlere Reife, Realschulabschluss) sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur oder Fachabitur ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich. Nach vorheriger Beratung können Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, dennoch teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Berufserfahrung oder Weiterbildung die Gewähr dafür bieten, das Lehrgangsziel zu erreichen.

Inhalt:

Grundlagen im Recht:

Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts; Vorgehensweise bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Fragestellungen; Vorgehensweise bei der Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen, Subsumtionstechnik, Gutachtenstil, Votum und Urteilsstil, juristische Arbeitsmaterialien.

Arbeitszeitrecht:

Arbeitszeitgesetz: werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten, Sonn- und Feiertagsruhe, Ausnahmeregelungen, Informations- und Aufzeichnungspflichten, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Teilzeit- und Befristungsgesetz: Zulässigkeit von Teilzeitarbeit, Zulässigkeit von Befristungen, Ansprüche und Rechte, Ärzte in der Weiterbildung, Altersteilzeit.

Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsanspruch, Dauer und Berechnung der Urlaubstage, Vergütung im Urlaub, sonstige Rechte und Pflichten aus dem BUrlG.

Technischer und gesundheitlicher Arbeitsschutz:

Arbeitssicherheitsgesetz: Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Aufsichtsbehörden, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Arbeitsschutzgesetz: Zweck und Anwendungsbereich, System des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Straf- und Bußgeldvorschriften.

Sozialer Arbeitsschutz:

Entgeltfortzahlungsgesetz: Entgeltfortzahlung an Feiertagen, im Krankheitsfall, bei Heimarbeit, Höhe und Unabdingbarkeit;

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Benachteiligungsverbot, Benachteiligungsformen, zulässige unterschiedliche Behandlung, Beschwerderecht, Schadenersatz, Organisationspflichten, Ausschreibung, Antidiskriminierungsstelle;

Heimarbeitsgesetz: Schutzvorschriften, Listenführung, Entgeltverzeichnisse und Belege, Mitteilungspflichten, Kündigungsschutz, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Erlaubnispflicht, das Rechtsverhältnis zwischen Entleiher und Verleiher, zwischen Entleiher und Arbeitnehmer und Verleiher und Arbeitnehmer, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Jugendarbeitsschutzgesetz: Beschäftigungsverbote und Ausnahmen, Kinderschutzverordnung, Besonderheiten bei häuslicher Gemeinschaft, Züchtigungsverbot, Gesundheitsschutz;

Schwerbehindertenrecht nach SGB IX: Behinderteneigenschaft, Gleichgestellte, Schwerbehindertenausweis, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an den Arbeitgeber, Arbeitsplatzgestaltung, Teilzeit, Zusatzurlaub, Behindertenwerkstätten, Schwerbehindertenvertretung, Vertrauensperson, Kündigungsschutz, Integrationsvereinbarung, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Elternschaft

Mutterschutzgesetz: Beschäftigungsverbote, Arbeitsplatzgestaltung, Mitteilungspflicht, Kündigungsverbot, Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Freistellungspflicht, Urlaubsberechnung, Straf- und Bußgeldvorschriften;

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Elternzeit; Elterngeld, Anspruchsvoraussetzungen, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, Bemessungszeitraum, Einkünfte und Einnahmen, Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben, Auszahlung und Bezugszeitraum, Zusammentreffen von Ansprüchen beider Elternteile; Betreuungsgeld;

Steuerrecht:

Steuerrechtliche Erklärungs-, Melde-, Abführungs- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis;

Weitere Infos unter: Mehr Informationen

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Laufender Einstieg 1250 €
Ratenzahlung möglich.
Fernunterricht / Fernlehrgang
66606 St. Wendel
8-monatiger berufsbegleitender Fernunterricht bei freier Zeiteinteilung. Je nach Lernfortschritt individuell verkürz- oder verlängerbar. Abschluss IHK-Zertifikat. Infos unter: Mehr Informationen