Zurück zur Suche

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (ZAR)

Der Fernlehrgang „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ ermöglicht die erstmalige oder vertiefende Einarbeitung in die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes. Ziel ist die Qualifizierung zur eigenständigen Bearbeitung von materiell-rechtlichen Problemstellungen aus den genannten Rechtsgebieten.

Die Bildungsmaßnahme ist besonders geeignet für Personalreferenten und Personalsachbearbeiter, Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter sowie Funktionsträger wie Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Der Fernlehrgang „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ ist ein Einzelmodul aus dem IHK-Zertifikatsfernlehrgang Fachreferent/in für arbeitsrechtliche Spezialgesetze (IHK).

Zielgruppe:

Die Bildungsmaßnahme zielt ab auf Personen, zu deren beruflichem Tätigkeitsfeld der Umgang mit dem Arbeitsrecht gehört und die auf die Kenntnis arbeitsrechtlicher Normen aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter in Personalangelegenheiten, Personalreferenten oder Personalsachbearbeiter, darüber hinaus auch Vertreter von Arbeitnehmerinteressen wie Betriebsratsmitglieder oder Gewerkschaftsmitarbeiter, Funktionsträger wie Sicherheitsbeauftragte, Frauenbeauftragte sowie sonstige Personen (Journalisten und Autoren, Arbeitsvermittler, Mitarbeiter arbeitsrechtlich ausgerichteter Anwaltskanzleien, ...).

Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten hierarchischen Ebene im Unternehmen spielt hierbei keine Rolle.

Zur Zielgruppe gehören an sich nur Nichtjuristen. Für Juristen mit beiden juristischen Staatsexamen (sog. Volljuristen) eignet sich der Lehrgang aber durchaus als Kurs zum beruflichen Wiedereinstieg nach längerer beruflicher Pause oder zur schnellen Einarbeitung in die genannten Gesetze.

Vorbildung:

Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlerer Reife (Realschulabschluss) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich. Nach vorheriger Beratung können Personen, die diese Voraussetzungen nur zum Teil erfüllen, dennoch teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer Berufserfahrung oder Weiterbildung die Gewähr dafür bieten, das Lehrgangsziel zu erreichen.

Inhalt:

Grundlagen im Recht:

Grundlagen und Grundbegriffe des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts; Vorgehensweise bei der Bearbeitung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Fragestellungen; Subsumtionstechnik, Gutachtenstil, Votum und Urteilsstil, juristische Arbeitsmaterialien.

Technischer und gesundheitlicher Arbeitsschutz:

Arbeitsschutzgesetz: Zweck und Anwendungsbereich, System und Rechtsquellen des Arbeitsschutzes; Pflichten des Arbeitgebers (Grundpflichten, allgemeine Grundsätze, einzelne Pflichten); Pflichten und Rechte (Vorschlags- und Beschwerderecht) der Arbeitnehmer, Verwaltungsverfahren (zuständige Behörden und deren Befugnisse, Verfahren, Straf- und Bußgeldvorschriften).

Arbeitssicherheitsgesetz: Zweck und Normadressaten; Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Gemeinsame Regelungen für die Arbeitsweise der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitsgrundsätze, Arbeitsschutzausschuss, Verwaltungsverfahren, Ordnungswidrigkeiten).

Weitere Infos unter: Mehr Informationen

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Laufender Einstieg 500 €
Ratenzahlung möglich.
Fernunterricht / Fernlehrgang
66606 St. Wendel
2-monatiger berufsbegleitender Fernunterricht bei freier Zeiteinteilung. Je nach Lernfortschritt individuell verkürz- oder verlängerbar. Abschluss IHK-Zertifikat. Infos unter: Mehr Informationen