Erfahrungsaustausch für Sachverständige nach § 29a BImSchG und Störfallbeauftragte
Sachverständige gemäß § 29a des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes sind zuständig für sicherheitstechnische Prüfungen an Anlagen oder Anlagenteilen und für die Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen, z. B. Sicherheitsberichte. Die Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz, nach der die Sachverständigen anerkannt werden, sieht die Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch alle zwei Jahre vor.
Auf Basis des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes wurde beim Bundesumweltministerium die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eingerichtet, die den Bundesumweltminister in sicherheitstechnischen Fragen, die die Verhinderung von Störfällen und Begrenzung ihrer Auswirkungen betreffen, berät. Die KAS koordiniert auch den Erfahrungsaustausch der § 29a-Sachverständigen und begleitet diesen fachlich. Die Rahmenthemen werden von der KAS vorgegeben. Die KAS wertet zudem in einem Unterausschuss die jährlichen Erfahrungsberichte der Sachverständigen aus.
Die Veranstaltung ist von der Kommission für Anlagensicherheit KAS anerkannt. Sie gilt auch als Fortbildungsveranstaltung für Störfallbeauftragte im Sinne von § 9 der 5. BImSchV.
- Erfahrungen der Sachverständigen nach § 29a BImSchG aus ihrer Prüftätigkeit und Erkenntnisse aus Schadensereignissen
- Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes
- Berichte aus der betrieblichen Praxis
- Neue technische und rechtliche Grundlagen
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Auf Basis des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes wurde beim Bundesumweltministerium die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) eingerichtet, die den Bundesumweltminister in sicherheitstechnischen Fragen, die die Verhinderung von Störfällen und Begrenzung ihrer Auswirkungen betreffen, berät. Die KAS koordiniert auch den Erfahrungsaustausch der § 29a-Sachverständigen und begleitet diesen fachlich. Die Rahmenthemen werden von der KAS vorgegeben. Die KAS wertet zudem in einem Unterausschuss die jährlichen Erfahrungsberichte der Sachverständigen aus.
Die Veranstaltung ist von der Kommission für Anlagensicherheit KAS anerkannt. Sie gilt auch als Fortbildungsveranstaltung für Störfallbeauftragte im Sinne von § 9 der 5. BImSchV.
- Erfahrungen der Sachverständigen nach § 29a BImSchG aus ihrer Prüftätigkeit und Erkenntnisse aus Schadensereignissen
- Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes
- Berichte aus der betrieblichen Praxis
- Neue technische und rechtliche Grundlagen
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Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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01.01.2026 - 01.01.2028 |
Alte-Haupttor-Str. 2 84508 Burgkirchen |
Veranstaltungsstätte: Bildungsakademie Inn-Salzach Kontakt: bildung@bit-gendorf.de Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite. |
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