Service für Vereine: Kostenlose Erstberatung in Fragen zum Vereinsrecht
Das können beispielsweise Fragen zur Haftung, Vereinssatzung oder zum Urheberrecht sein. Die von den Vereinen kommenden Anfragen werden von der Servicestelle an einen Rechtsanwalt weitergeleitet und von diesem beantwortet.
Der Landkreis Ostallgäu erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Förderung und Stärkung des Ehrenamts. Die Servicestelle EhrenAmt koordiniert die Angebote und bietet konkrete Hilfestellungen an. Ein besonderer Service ist nun die „Beratung der Vereine in Rechtsfragen“ durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Vereins- und Verbandsrecht. Zunächst können Vereinsvertreter das Angebot bis Ende 2017 nutzen.
Wenn Sie eine kostenlose Erstberatung wünschen, können Sie sich direkt an die Servicestelle EhrenAmt unter Telefon 08342 911-290 und E-Mail ehrenamt(at)ostallgaeu.de werden. Dort werden die Anfragen entgegengenommen und zur Beantwortung weitergeleitet.
Der Landkreis Ostallgäu erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Förderung und Stärkung des Ehrenamts. Die Servicestelle EhrenAmt koordiniert die Angebote und bietet konkrete Hilfestellungen an. Ein besonderer Service ist nun die „Beratung der Vereine in Rechtsfragen“ durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Vereins- und Verbandsrecht. Zunächst können Vereinsvertreter das Angebot bis Ende 2017 nutzen.
Wenn Sie eine kostenlose Erstberatung wünschen, können Sie sich direkt an die Servicestelle EhrenAmt unter Telefon 08342 911-290 und E-Mail ehrenamt(at)ostallgaeu.de werden. Dort werden die Anfragen entgegengenommen und zur Beantwortung weitergeleitet.
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Beginnt laufend |
Schwabenstraße 11 87616 Marktoberdorf |
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Webseite | |