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Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Herausforderungen bei der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen soll der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit eröffnet werden, kurzfristig im Rahmen des Arbeitsförderungsrechts Maßnahmen zur Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache zu fördern.

Das Gesetz wurde am 23.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einstiegskurse können ab 24.10.2015 beginnen

Teilnehmende, die vor dem 24.10.2015 in eine Maßnahme eingetreten sind, können nicht gefördert werden!

Voraussetzungen für eine Förderung:

Die Inhalte der Kurse sind auf die Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache zu beschränken.
Zielgruppe/Personenkreis:
Gefördert werden Ausländerinnen und Ausländer, die bei Eintritt in die Maßnahme eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a Asylgesetz stammen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
Förderfähig sind Personen, die aus folgenden Herkunftsländern stammen:
- Syrien
- Eritrea
- Irak
- Iran

Sollten ggf. noch weitere Herkunftsländer hinzukommen, wird die Liste umgehend ergänzt.
Die Teilnahme an der Maßnahme muss für die Eingliederung notwendig sein, d.h. die Person darf über keine oder nicht verwertbare Deutschkenntnisse verfügen. Ein Eingangssprachtest ist nicht erforderlich.
Die Gruppengröße soll in der Regel 25 Teilnehmende nicht überschreiten.
Es können Personen gefördert werden, die bis zum 31.12.2015 in die Maßnahme eintreten.

Die Förderung ist für jede Teilnehmende und jeden Teilnehmenden bis zu acht Wochen möglich. Die achtwöchige Dauer des Sprachkurses ist nicht kalendarisch, sondern vom zeitlichen Volumen her zu sehen. So kann z.B. eine Frau, die sich auch um die Kinderbetreuung kümmern muss, diesen Kurs auch in 3-4 Monaten absolvieren, d.h. solange, bis das zur Verfügung gestellte (Zeit-)Volumen (max. 320 Unterrichtsstunden) aufgebraucht ist.
Die Träger müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend Ulmer Str. 19
87700 Memmingen
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre VHS