Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) - Umsteiger zum/zur Busfahrer/-in
Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) vom 14. August 2006, die fachlich ausschließlich dem Personenverkehr zuzuordnen sind: - Fahrgastsicherheit - Fachkunde Personenverkehr - Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs - Praxis Fahren
Abschluß: Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger".
Dozenten: Norbert Liedel
Voraussetzung: Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden. Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist von Vorteil. Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist. Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze das 21. Lebensjahr.
Kontakt: norbert.liedel@dekra.com
Abschluß: Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger".
Dozenten: Norbert Liedel
Voraussetzung: Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden. Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist von Vorteil. Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist. Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze das 21. Lebensjahr.
Kontakt: norbert.liedel@dekra.com
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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Beginnt laufend |
Gutenstetter Str. 16 90449 Nürnberg |
Abschluß: Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis Beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger". Dozenten: Norbert Liedel Veranstaltungsstätte: DEKRA Akademie Nürnberg Voraussetzung: Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden. Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist von Vorteil. Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist. Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze das 21. Lebensjahr. Kontakt: norbert.liedel@dekra.com Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite. |
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