SCC Dok. 18 - Schulung für Mitarbeiter/-innen
- Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung - Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen - Gefahrstoffe - Brand- und Explosionsgefahr - Maschinen und Werkzeuge; Schweißen und Schneiden - Transportieren und Heben von Lasten; Stolperstellen - Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen - Persönliche Schutzausrüstung - Arbeiten in Behältern und engen Räumen
Abschluß: Zertifikat der DEKRA Akademie nach schriftlicher Prüfung
Dozenten: Karla Zawicki
Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/ deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anla-ge 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen
Kontakt: karla.zawicki@dekra.com
Abschluß: Zertifikat der DEKRA Akademie nach schriftlicher Prüfung
Dozenten: Karla Zawicki
Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/ deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anla-ge 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen
Kontakt: karla.zawicki@dekra.com
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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Beginnt laufend |
Christian-Ritter-von-Langheinrich-Str. 8 95448 Bayreuth |
Abschluß: Zertifikat der DEKRA Akademie nach schriftlicher Prüfung Dozenten: Karla Zawicki Veranstaltungsstätte: DEKRA Akademie Bayreuth Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/ deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anla-ge 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen Kontakt: karla.zawicki@dekra.com Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite. |
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Beginnt laufend |
Weiherstr. 25 95448 Bayreuth |
Abschluß: Zertifikat der DEKRA Akademie nach schriftlicher Prüfung Dozenten: Karla Zawicki Veranstaltungsstätte: DEKRA Akademie Bayreuth Voraussetzung: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/ deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anla-ge 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen Kontakt: karla.zawicki@dekra.com Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite. |
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