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Sicherheitsbeauftragte/-r für Medizinprodukte § 30 Medizinproduktegesetz (MPG)

Anforderungen und Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter (MPG) Ernennung und Meldung des Sicherheitsbeauftragten Sammeln und Bewerten von Reklamationen Entwicklung, Implementierung und Pflege eines Meldesystems Verhalten im Schadensfall Umgang mit Behördenanfragen und Meldungen Sicherheitsplanverordnung (MPSV) Praktische Anwendungen und Beispiele
Abschluß: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie Zertifikat "Sicherheitsbeauftragte/-r Medizinprodukte (DEKRA)"
Dozenten: Dirk Etzelsdorfer
Voraussetzung: Abgeschlossene naturwissenschaftliche, medizinische oder technische Hochschulausbildung: Erfahrung gemäß § 30 Abs. 3 Ziff. 2 MPG Teilnahme am Seminar "Medizinprodukteberater/-in nach § 31 Medizinproduktegesetz (MPG)" oder vergleichbare Kenntnisse
Kontakt: dirk.etzelsdorfer@dekra.com

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